Sanierung und Insolvenz
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In erster Linie ist meine Tätigkeit gerichtet auf die Abwendung der finanziellen Krise und Sanierung. Zuerst wird die wirtschaftliche Ist-Situation ermittelt. Es werden Wege aus der Krise erarbeitet, wie etwa die Realisierung von Forderungen, Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen, Umschuldungen oder Einsparungen. Dabei wird mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen gearbeitet. Wenn die Krise nicht abzuwenden ist, werden Verhandlungen mit sämtlichen Gläubigern aufgenommen, um eine Lösung außerhalb des für alle Beteiligten belastenden Insolvenzverfahrens zu suchen. Ich habe in einer Vielzahl von zeitaufwändigen Fällen Vergleiche mit den Gläubigern erfolgreich abgeschlossen und damit Insolvenzverfahren überflüssig gemacht. Erst wenn all dies fehlschlägt, kommt ein Regelinsolvenzverfahren (für Selbständige und Gewerbetreibende) oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht. Dabei begleite ich den Schuldner beratend durch das Insolvenzverfahren, zeige Pflichten, strafrechtliche Problemstellungen, Rechte und Fallstricke auf und moderiere im Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter/Treuhänder, Gläubigern und Insolvenzgericht. |