Ein Bürger will nach einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik in sein Haus. Er hat den Schlüssel nicht bei sich. Er klingelt. Seine Frau hört ihn nicht. Daraufhin versucht er, über den Keller gewaltsam in sein eigenes Haus zu gelangen. Die Frau vermutet einen Einbruch und ruft die Polizei. Die Polizisten bringen den Mann - nach eigenen Angaben zwangsweise - in die Psychiatrie, wie die Süddeutsche berichtet.

Ja mei, haben die Bayern nichts aus der Affäre Mollath gelernt? Darf man nicht mehr in sein eigenes Haus einbrechen? Wo ist da der Straftatbestand? Spätestens bei einer Befragung des "Einbrechers" oder einer schlichten Personenkontrolle hätte die Polizei doch feststellen müssen, dass er der Hausbesitzer ist und auch kein Fall einer notwendigen polizeilichen Gefahrenabwehr vorliegt.

Machte der Mann möglicherweise einen verwirrten Eindruck auf die Beamten? Schwieg er vielleicht? Wurde er renitent? Ging er freiwillig in die Psychiatrie? Anders wäre das polizeiliche Vorgehen nicht zu erklären.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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