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Kosten: klar und übersichtlich

Der Mandant will wissen, wieviel meine Arbeit kostet. Dazu erstelle ich auf Wunsch einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Gerne rechne ich meine Tätigkeit monatlich mit dem Mandanten ab, damit dieser volle Kostenkontrolle behalten kann. Es kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.

Erstgespräch kostenfrei

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Orientierung in dem Fall. Dafür entstehen keine Gebühren.

Bei Tätigwerden nach außen grundsätzlich nach gesetzlicher Gebührentabelle

Vor Gericht und bei einem Tätigwerden nach außen entstehen gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die sich an der Höhe des Streitwerts orientieren. Eine Gebührentabelle und weitere Informationen finden Sie hier. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können Sie über diesen Prozeßkosten-Rechner auch selbst berechnen.
Gerne berate ich Sie auch zu Fragen wegen Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehme den Schriftverkehr.
 

Gebühren für rein beratende Tätigkeit nach Vereinbarung

Meine beratende Tätigkeit rechne ich auf Grundlage von Stundenhonorarvereinbarungen ab. Der Stundensatz wird individuell vereinbart. Auch hier gebe ich dem Mandanten gerne einen Kostenvoranschlag und eine Kostenobergrenze.