Kosten
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Kosten: klar und übersichtlich
Der Mandant will wissen, wieviel meine Arbeit kostet. Dazu erstelle ich auf Wunsch einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Gerne rechne ich meine Tätigkeit monatlich mit dem Mandanten ab, damit dieser volle Kostenkontrolle behalten kann. Es kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Erstgespräch kostenfrei Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Orientierung in dem Fall. Dafür entstehen keine Gebühren.
Vor Gericht grundsätzlich nach gesetzlicher Gebührentabelle
Eine Gebührentabelle und weitere
Informationen finden Sie hier. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens
können Sie über diesen Prozeßkosten-Rechner auch selbst berechnen. Gerne berate ich Sie auch zu Fragen wegen Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehme den Schriftverkehr.
Gebühren für beratende Tätigkeit nach Vereinbarung
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