Kosten
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Kosten: klar und übersichtlich
Der Mandant will wissen, wieviel meine Arbeit kostet. Dazu erstelle ich auf Wunsch einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Gerne rechne ich meine Tätigkeit monatlich mit dem Mandanten ab, damit dieser volle Kostenkontrolle behalten kann. Es kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Erstgespräch kostenfrei Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Orientierung in dem Fall. Dafür entstehen keine Gebühren.
Bei Tätigwerden nach außen grundsätzlich nach gesetzlicher Gebührentabelle Gebühren für rein beratende Tätigkeit nach Vereinbarung
Meine beratende Tätigkeit rechne ich auf Grundlage von Stundenhonorarvereinbarungen ab. Der Stundensatz wird individuell vereinbart. Auch hier gebe ich dem Mandanten gerne einen Kostenvoranschlag und eine Kostenobergrenze.
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