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16.06.09: BGH: Haftung des Arztes für Behandlungsfehler trotz Behandlungsverweigerung
Die mangelnde Mitwirkung (non-compliance) des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist, folglich also wenn er die ärztlichen Anweisungen oder Empfehlungen nicht verstanden hat (BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 – VI ZR 157/08-).
 
18.02.09: BGH: wirksame Erstbehandlungsklausel in Krankenversicherungsvertrag
Die Klausel in einem privaten Krankenversicherungsvertrag, wonach der Patient verpflichtet ist, sich zuerst bei einem bestimmten Arzt behandeln zu lassen, ist wirksam (BGH, Beschl. v. 18.02.2009 – IV ZR 11/07 –).
 
12.02.09: BGH: trotz Freigabe durch Insolvenzverwalter besteht Vollstreckungsverbot
Wenn der Insolvenzverwalter einen Gegenstand aus dem Vermögen des Schuldners frei gibt, kann dieser zwar frei darüber verfügen. Gläubiger können aber trotzdem nicht in diesen Gegenstand vollstrecken (BGH Urteil vom 12.02.2009 - IX ZB 11/06 -).
 
30.10.08: OLG Koblenz: verzoegerte Verlegung in Kinderklinik ist ein grober Behandlungsfehler
Die Nachtschwester einer Neugeborenenstation, die eine eine auffällige Unruhe und Schreckhaftigkeit des knapp 40 Stunden alten Säuglings feststellt, muss unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, andernfalls liegt ein grober Behandlungsfehler vor (OLG Koblenz, Urt. v. 30.10.2008 – 5 U 576/07 – )
 
19.11.08: LG Muenchen: zur Zahlung der Kosten der Kopien aus Krankenakte
Ein Arzt erfüllt seine Verpflichtung, dem Patienten Einsicht in die Krankenakte zu gewähren, indem er dem Patienten vollständige Kopien der Krankenakte zur Verfügung stellt. Dies muss er aber nur, wenn ihm die entstehenden Kosten ersetzt werden (LG München I, Urt. v. 19.11.2008 – 9 O 5324/08 – ).
 
28.05.08: SG Berlin zur Aufrechenbarkeit gegen Forderungen des insolventen Arztes
Bei der Aufrechenbarkeit gegen eine Forderung eines insolventen Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des jeweiligen Honorarbescheides an (SG Berlin, Urt. v. 28.05.2008 – S 83 KA 398/05 –).
 
06.05.09: BSG: Protonentherapie bei Brustkrebs ist nicht von Krankenkasse zu bezahlen
Eine Protonenbestrahlung wegen Brustkrebs darf nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Eine derartige Therapie von Mammakarzinomen mit Protonen an Stelle der bislang üblichen Bestrahlung mit Photonen (Röntgenstrahlen) ist nur im Rahmen klinischer Studien möglich, in denen Wirksamkeit und Nebenwirkungen genauer erforscht werden (BSG – Urt. vom 06.05.09 - B 6 A 1/08 R -).
 
12.12.08: SG Stuttgart zur Abtretung der Honorarforderung des Arztes in der Insolvenz
Ein Vertragsarzt, der nach dem Honorarverteilungsvertrag einen Anspruch auf Abschlagszahlungen gegen die KV hat, kann dies auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geltend machen (SG Stuttgart, Beschl. v. 12.12.2008 – S 10 KA 7601/08 ER – ).
 
05.02.09: OLG Koblenz: durch telefonischen Rat keine Haftung des Arztes bei Entbindung
1. Für Fehler einer Hebamme muss der in Rufbereitschaft wartende Belegarzt erst ab dem Zeitpunkt einstehen, in welchem die Leitung der Geburt zu seiner Vertragsaufgabe geworden ist. Durch einen zutreffenden telefonischen Rat wird der Arzt nicht zum verantwortlichen Geburtsleiter (OLG Koblenz, Urt. v. 05.02.2009 - 5 U 854/08 -).
 
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