Kosten: klar und übersichtlich
Der Mandant will wissen, wieviel meine Arbeit kostet. Dazu erstelle ich auf Wunsch einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Gerne rechne ich meine Tätigkeit monatlich mit dem Mandanten ab, damit dieser volle Kostenkontrolle behalten kann. Es kann in Ausnahmefällen auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Erstgespräch kostenfrei
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Orientierung in dem Fall. Dafür entstehen keine Gebühren.
Bei Tätigwerden nach außen grundsätzlich nach gesetzlicher Gebührentabelle
Vor Gericht und bei einem Tätigwerden nach außen (z.B. durch Kontaktausfnahme mit der Gegenseite) entstehen gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die sich an der Höhe des Streitwerts orientieren. Eine Gebührentabelle und weitere Informationen finden Sie hier. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können Sie über diesen Prozeßkosten-Rechner auch selbst berechnen. Gerne berate ich Sie auch zu Fragen wegen Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehme den Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung.
Beispiel:
Für die außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung von EUR 5.000,00 entstehen Gebühren in Höhe von EUR 391,30 inkl. MWSt. Wird eine Forderung von EUR 10.000,00 geltend gemacht, entstehen Gebühren in Höhe von EUR 631,80.
Wird die Forderung über EUR 5.000,00 gerichtlich geltend gemacht, entstehen Gebühren von EUR 919,28. Bei einer Forderung von EUR 10.000,00 sind es EUR 1.469,65. Hinzu kommen die Gerichtskosten (bei EUR 5.000,00 = EUR 363,00, bei EUR 10.000,00 = EUR 588,00).
Gebühren für rein beratende Tätigkeit nach Vereinbarung
Beratende Tätigkeiten (z.B. den Entwurf eines Vertrages) rechne ich auf Grundlage von Stundenhonorarvereinbarungen ab. Der Stundensatz wird individuell vereinbart. Auch hier gebe ich dem Mandanten gerne einen Kostenvoranschlag und eine Kostenobergrenze.